Nach kostenlosen Video-Streams für die eigene Website in HD via YouTube bahnt sich der nächste und letztmögliche Video-Trend an: Livestreaming für alle von überall. Natürlich versuchen sich an diesem Modell seit Jahren Services wie Livestream, Ustream oder Justin.tv. Doch mit YouTube steigt das Schwergewicht in den Ring. Mit ihren weltweit aufgebauten Datencentern zeigt Mutter Google was ruckelfreies Streaming bedeutet - vielleicht 2011 schon in HD? Egal! Schraub Dir Deine Webcam an den Helm und flute über Deine mobile Flat das Web mit laufenden Bildern! Kost nix außer Zeit.
Browser, Bildschirm, Controller, Tastatur, Datenleitung. Cloud Computing führt 2011 konsequent die Medienkonvergenz ein und wird Realität für die Masse. Und der Schwarm feiert begeistert. Die Verschmelzung der Medienkanäle auf einem Bildschirm – der Glotze – ist großartig. Keine Programme, Spiele oder ähnliche Software müssen installiert werden - auch keine neuen Grafikkarten. Gedaddelt wird per Videostream. Die Office Suite befüllt per Browser. Und alles läuft flüssig weicheohne Installation solange der Provider mit seinen Leitungen nicht schlapp macht.

Ui, 2011 beginnt aller Wahrscheinlickeit mit einem großen TamTam! für Anwälte. Schließlich dürfen abmahnende und verteidigende Anwälte endlich ihr großes Weihnachtspaket auspacken: den JMStV auch bekannt unter Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Jetzt dürfen die Blutegel nach Abmahnwellen im Bereich Urheberrecht eine neue Goldmine mit Großangriff auf kleine Websites erschließen. Hinter der Bühne reichen sich Abmahnanwälte und Verteidiger die Hand. Selten wurde mit Recht und Unsinn so einfach und so viel Geld verdient. Ein paar schnell zusammengeklickte Textbausteine füllen das Konto schnell mit Tausenden von Euros.
Dazu ein ander Mal mehr...
Mal ne Frage zu JMStV:
Ich bin beim suchen mit der bösen Datenkrake auf folgendes Dokument gestossen:
http://rec72.net/wp-content/uploads/Brief_an_NRW_Landtagsfraktion_Netlabelszene_gegen_JMStV_final.pdf
Was würde das konkret für mich bedeuten?
Ich veröffentliche Musik unter einer Creative Commons unter einer Commons Lizenz auf meiner Homepage (http://bitboy.xt5.de).
Hauptsächlich instrumentalen Synthie Pop, House, Electro, Ambient und ähnliche Stile.
Ich bin bei keinem Netlabel.
Muss ich das jetzt FSK prüfen lassen?
Wenn ja, wie viel kostet mich das?
Und nach welchen Kritierien bestimmt man die "Mögliche Beeinträchung von Minderjähren" durch rein instrumentale Musik (ohne Gesang).
Also ich bin kein Jurist. Aber zur Zeit empfehlen die meisten Websites: Ruhe bewahren. Am Besten, Du liest Dir mal folgende Artikel durch:
17 Fragen zum neuen JMStV
Tipps für Webmaster wegen der vorgesehenen Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
Frohes Neues, Herr Sauer!