Gerade jetzt, wo das Thema Urheberrecht sowie CC-Lizenzen durch die Sache GVU vs. Sixtus / Lehmann gerade einige Aufmerksamkeit erfährt (siehe z. B. Netzpolitik), habe ich selbst von einer Geschichte erfahren, die nun vielleicht nicht das Skandalisierungspotenzial o.g. Veranstaltung besitzt, aber an einigen Grundfragen rührt, die mich selbst schon zumindest eine Weile latent beschäftigen und eben auch beunruhigen.
Dabei geht es um das leidige Thema GEMA und CC-Lizenzen und wie die beiden sich nun vertragen. Das Vorabfazit aus meiner Sicht lautet schonmal: eher gar nicht.
Für diejenigen Phlow-Leser, die meine Beschäftigung mit CC-lizensierter Musik nicht kennen: Ich produziere schon seit ein paar Jahren einen monatlichen Podcast, in dem ich Musik vornehmlich von Netlabels vorstelle, die ja meistenteils die Lizensierungsmodelle von Creative Commons nutzen - in jedem Fall aber die kostenfreie Weitergabe von Musik (nach bestimmten Bedingungen) ausdrücklich erlauben (Interview "A Passionate Podcaster with no Boundaries" mit Roland zu seinem Podcast).
Im Allgemeinen sind Künstler, die unter CC-Lizenz veröffentlichen, keine Mitglieder der großen nationalen Verwertungsgesellschaften, also z. B. der deutschen GEMA. Diese Entwicklungen gehen sogar soweit, dass ich auf diversen Netaudio-Veranstaltungen mehrfach das Gerücht hörte, dass Künstler, die sich für diesen Weg entschieden haben, gar nicht mehr von der GEMA aufgenommen werden. Dieses Gerücht ist aber wohl offensichtlich ziemlicher Quatsch.
Nun zu meinem Problem: Natürlich checke ich, wenn ich einen Podcast produziere, JEDEN Track, den ich im Podcast vorstelle und promote, nach seinen Lizenzbedingungen ab - und die müssen eben zwingend CC sein oder aber ähnlichen Bedingungen unterliegen, bei unklaren Angaben oder im Zweifel frage ich auch schonmal nach.
Was ist jetzt aber, wenn der Künstler sich nach seiner Veröffentlichung mit CC-Lizenz für einen Eintritt in die GEMA usw. entscheidet - oder gar längst GEMA Mitglied ist? Ich weiß mittlerweile, dass beides vorkommen kann. Viele Netlabels und Künstler klären zwar zuvor, ob GEMA-Mitgliedschaft vorliegt bzw. nehmen oft das Angebot mit CC-Lizenz wieder offline, wenn diese später erfolgt, aber auch das muss nicht zwangsläufig passieren. Manche Künster verfahren auch so, unter Pseudonym als GEMA Mitglied weiterhin auf Netlabels CC zu veröffentlichen. Dies ist eher als ein Graubereich anzusehen, denn man muss z. B. bei DJ-Set-Playlisten, die man bei der GEMA einreicht, die Realnamen angeben, dabei kennt man diese ja oft gar nicht.
Bekanntlich ist es ja so, dass man bei GEMA-Eintritt grundsätzlich sein gesamtes künstlerisches Schaffen, ob in der Vergangenheit oder Zukunft, in die Verwertung durch die Gesellschaft stellt. Wenn nun ein Track zuvor CC-lizensiert wurde, dann haben wir zwei widersprüchliche Aussagen gegenüberstehen: die ausdrückliche Erlaubnis der Weitergabe, des "Sharens" (z. B. in nicht-kommerziellen Podcasts wie dem meinigen) durch die (immer noch gültige?) CC-Lizenz und die Pflicht zur GEMA-Abgabe (es gibt hier Regelungen für Podcasts in Analogie zur Radioverwertung).
Meinem Verständnis nach kann dann die GEMA ihre Gebühren einfordern, selbst wenn zuvor Musik unter CC-Lizenz veröffentlicht wurde und selbst, wenn diese nicht ausdrücklich zurückgezogen wurde. Euch allen dürfte wohl klar sein, dass ich mit dem Podcast ja nicht zuletzt das Ziel verfolge, die Idee von "freier" Musik zu fördern, so dass ich in Konsequenz nicht die geringste Lust habe, GEMA-Entgelte zu zahlen, die aus meiner Sicht dem diametral entgegenstehen.
Bisher habe ich auch noch keine einzige Podcast-Folge vom Netz genommen - ausschließen kann ich aber nicht, dass in einzelnen Folgen Tracks enthalten sind, bei denen a) die CC-Lizensierung wieder zurückgezogen wurde und/oder b) die (mittlerweile) GEMA-pflichtig sind - einfach, weil auch noch nie die Verwertungsgesellschaften auf mich zugetreten sind und ich auch nicht ernsthaft damit gerechnet habe (nach dem Motto "bin für die ein zu kleiner Fisch" usw.).
Jetzt aber habe ich eben erfahren, dass einem Podcast-Kollegen, genau das widerfahren ist: er hat auf einer Netaudio-Veranstaltung ein DJ Set gespielt und dabei ausschließlich Musik verwendet, die zu dem Zeitpunkt CC-lizensiert war. Zeitig nach der Veranstaltung hat sich GEMA bei den Veranstaltern gemeldet und eine Liste der Artists und gespielter Titel verlangt.
Über ein Jahr später, nach der Überprüfung der Listen hat sich ergeben, dass sich mittlerweile drei ehemalige Netaudio-Künstler aus der abgegebenen Playlist für eine GEMA-Mitgliedschaft entschieden haben. Der Veranstalter muss nun der GEMA mühsam den Charakter und die genauen Umstände der Veranstaltung erläutern, um so zu versuchen, die anfallenden Gebühren so gering wie möglich zu halten. Meines Wissens ist hier noch nicht endgültig entschieden, ob und wieviel letztlich zu zahlen ist, lästig und ärgerlich ist das aber für den Veranstalter und den DJ, der den Mix gemacht hat, aber schon.
Kann die GEMA Gebühren für DJ-Sets verlangen, wenn zum Zeitpunkt der Veranstaltung die Künstler allesamt ausschließlich CC-lizensiert waren, dann aber erst im Nachhinein diese Künstler GEMA-Mitglieder wurden? Und wie ist das bei Podcasts und bei Mitschnitten von DJ-Sets, die länger im Netz bleiben - diese werden ja auch nach Beitritt der einzelnen Musiker zu GEMA im Internet öffentlich „aufgeführt“. Inwiefern kann man sich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Podcasts berufen?
Wie kann man diesem Dilemma entgegenwirken? Mir fällt dazu für meinen Fall eigentlich nur ein, dass ich meine Podcastfolgen nur begrenzte Zeit online lassen müsste, wollte ich das Risiko eines späteren GEMA-Briefes möglichst minimieren. Natürlich möchte ich Sie aber nicht Offline-nehmen...
Hey Roland! Mir geht es ähnlich und auch ich habe mit meinen sämtlichen Inhalten Angst mir die Finger zu verbrennen. So sehr Creative Commons ein wunderbares Thema ist, so heftig kann man sich als Unterstützender in die Nesseln setzen.
Vor einiger Zeit habe ich ja mal für Zeit.de einen Podcast gemacht, der CC-Musik besprochen hat - http://zuender.zeit.de/netzmusik/.
Nach 40 Folgen oder so, wollte die Redakteure plötzlich, dass ich mit den Musikern Verträge mache und diese mir zusichern, dass die Musik GEMA- und rechtefrei sei. An dieser Stelle habe ich das Projekt dann abgebrochen.
Ich bin ja kein Jurist, aber an Deiner Stelle würde ich weiterhin die Folgen produzieren und immer die Website von Archive.org verlinken. Das ist dann doch amerikanischer Rechtsraum und da hat die GEMA keinen Zugriff zu bzw. müsste sich mit dem Archive.org auseinandersetzen.
Wie die das eigentlich organisieren mit den Copyrights, ist mir ein Rätsel.
[ianal]
na, was sagen denn die entsprechenden Verträge dazu?
Zitat aus der CC-lizenz:
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/legalcode
"3. Einräumung von Nutzungsrechten
Unter den Bedingungen dieser Lizenz räumt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 4.f) - das vergütungsfreie, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Schutzrechts am Schutzgegenstand) unbeschränkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstand auf die folgenden Arten und Weisen zu nutzen ("unentgeltlich eingeräumtes einfaches Nutzungsrecht für jedermann")"
Zitat aus dem "Berechtigungsvertrag"
http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/urheber/formulare/gema_berechtigungsvertrag.pdf
den ein Künstler bei der Anmeldung mit der GEMA eingeht:
"§2 Soweit der Berechtigte über die Rechte gegenwärtig nicht verfügen kann, überträgt er sie für den Fall, dass ihm die Verfügungsbefugnis wieder zufällt."
d.h.
Wenn also ein Künstler Stücke unter CC-lizenz veröffentlicht, kann er über diejenigen Urheberrechte, die er theoretisch der GEMA zur Wahrnehmung übertragen könnte, nicht mehr verfügen - dh. die GEMA kann nicht die Urheberrechte für Musik wahrnehmen, die unter CC veröffentlicht wurde.
Alles klar, oder?
einmal CC, immer CC
:)
@mo. ich bezweifle, dass der archive-org-"Trick" so einfach funktioniert, wenn ich zugleich die Podcasts in Artikeln auf unserem Weblog mit .de-Adresse und Impressum veröffentliche...
@martin Tjaha... Die Auslegung würde ich mir so wünschen! Aber: wie interpretiert hier die GEMA ihren eigenen Berechtigungsvertrag? Ich könnte mir (als absoluter Laie und Nichtjurist) vorstellen, dass man da auch wieder dran drehen kann, und die GEMA-Verwertung die CC-Lizenz "überschreibt". Aber ich weiß es ehrlich gesagt überhaupt nicht, deshalb ja auch der Artikel...
@roland
bei der Anmeldung @GEMA muß der Musiker folgende Erklärung abgeben:
"Erklärung
Ich versichere, dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen und dass an meinen Werken Dritten keine Nutzungsrechte einge-
räumt wurden (soweit dies doch geschehen ist, gibt darüber die Anlage Auskunft)."
dh. in dem Anhang muß er alle Werke die er unter CC veröffentlicht hat angeben und die sache ist geritzt.
Quelle: http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/urheber/formulare/gema_urheber.pdf
@martin: danke! - Hm, dann verstehe ich den geschilderten Fall noch weniger (ich denke, der Betroffene wird sich noch später hier in die Diskussion einklinken) - warum kommt die GEMA jetzt auf ihn zu, dann haben anscheinend die Künstler diese Angaben nicht gemacht?
Außerdem: steht jedem frei, die CC-Lizenz ja auch wieder zurückzuziehen... Was dann, auch unabhängig jetzt von der möglichen Konfrontation mit GEMA et. al.? Ich als späterer Verwender der Tracks kriege das ja nun nicht unbedingt mit, wenn die CC-Lizenz nicht mehr besteht. Habe ich hier regelmäßige Überprüfungspflichten?
Ich gebe Martin völlig Recht, das ist der eine wichtige Punkt, der andere ist, dass es in Deutschland nicht rechtens ist, jemanden zivil-oder strafrechtlich für einen Tatbestand zu belangen (der hier auch noch strittig ist), der vor Inkrafttreten einer Rechtslage begangen wurde. Das heißt, selbst wenn die CC-Künstler im Nachhinein zur GEMA gewechselt sind, so lag zum Ausstrahlungszeitpunkt keine entsprechende Rechtslage vor, auf die sich die GEMA rückwirkend beziehen kann.
Was die GEMA hier macht, ist lediglich der Versuch, im Nachhinein über die sogenannte GEMA-Vermutung (welche ebenfalls strittig ist), einen theoretischen Tatbestand zu kreieren, mit dem sie Gebühren eintreiben will.
Alles in allem würde ich mal einen Termin bei einem Medienanwalt nehmen, 100 Euro investieren und mich dazu beraten lassen.
Zum Kapitel GEMA kann ich auch noch das ebenfalls CC-lizensierte Kapitel "GEMA" auf rockthe.biz empfehlen http://www.rockthe.biz/media/MO/player6.php
Wie Martin bereits erwähnte, kann man durchaus Werke von der GEMA ausschließen. Ein Vertrag ist gegenseitig, das Formular kann auch (mit entsprechender Absprache) geändert werden.
@Roland: Nein, genau das ist ausgeschlossen. Man kann keine CC Lizenz zurückziehen, sonst wäre sie ja unsicher "by design". Genau das geht aber an der Wirklichkeit vorbei. Wer nach Jahren mühevollem Verteilen seiner Musik erfolgreich wird, ist in der Regel auch daran interessiert seine Früchte zu ernten.
!! Vorsicht, ihr kennt mich ja. Ab hier wird's scharf !!
In der Realität entsteht nun zwangsläufig das im Artikel angesprochene Problem - der Lizenznehmer (der "Weiternutzer") hat letztlich keine Rechtssicherheit. Noch schlimmer, er bezeichnet und veröffentlicht selbst das Werk als CC und erteilt quasi weitere falsche Lizenzen.
Am Ende stellt sich die Frage, wozu CC wenn ich sowieso bei jedem explizit nachfragen muss? CC muss in der Praxis implizit funktionieren, sonst hat es versagt.
(Ich kann mich an unsere Diskussion von einigen Monaten erinnern, bei der ich eine schwere Zeit damit hatte vor diesen Problemen zu warnen: http://phlow.net/magazin/netzkultur/1002-creative-commons-untersuchung-was-bedeutet-non-commercial)
Die einzige Lösung wäre aus meiner Sicht die Gründung einer Zentralen Erfassungs- und Prüfstelle für CC Lizenzen. Sonst ist sie im Grunde nicht mehr Wert als unsere Öko Sticker im Supermarkt. Irgendwie cool und "in", aber viel mehr auch nicht. Im Zweifel oder bei ernsten Unternehmungen ist man gezwungen explizit nachzufragen (was dem klassischen Model entspricht).
Noch eine Anmerkung:
"Wenn also ein Künstler Stücke unter CC-lizenz veröffentlicht, kann er über diejenigen Urheberrechte, die er theoretisch der GEMA zur Wahrnehmung übertragen könnte, nicht mehr verfügen" - Martin
Das ist grober Unsinn. Die CC Lizenz behandelt nur Nutzungsrechte. Im Wort "Urheberrecht" stecker "Urheber". Diese Eigenschaft kann man weder übertragen noch freigeben, was würde das auch für einen Sinn machen? (ausser vielleicht Geschichtsfälschung ;)). Verstehe mich nicht falsch, aber wenn man schon täglich mit großzügisten Lizenzen um sich wirft sollte man schon die Grundbegriffe beherrschen.
Nach meiner Beobachtung CC letztlich zu einer Fast Food Mentalität, man geht mit lebenslangen, äußerst kritischen Verträgen so um wie MC Donalds mit dem Essen.
@fabien: stimmt. korrekt ist an dieser stelle "nutzungsrechte".
ich hatte nur den terminus direkt aus dem GEMA-formular übernommen und nicht weiter drüber nachgedacht [mein fehler!].
ersetze also einfach "urheber" durch "nutzungs-" und es ist kein "grober unfug" mehr, ok?
:)
trotzdem bleibt es eine RTFM[readthefuckingmanual]-situation, weil doch alles in den Verträgen, bzw. den Lizenzen steht.
probleme ergeben sich nur, wenn die leute zu faul sind, die lizenzen & verträge auch zu lesen: das berühmte "kleingedruckte".
also entweder man selbst, als künstler, liest das und weiß, worauf man sich einläßt, oder man leistet sich einen manager der diesen "kleinkram" erledigt - anderenfalls ist man selbst schuld.
CC-lizenzen sind keineswegs "Fast Food" und wer damit so umgeht wie mit fast food, ist imho selber schuld.
wer zb. als künstler stücke unter CC veröffentlicht und diese später bei der GEMA anmeldet ohne darauf hinzuweisen, dass Nutzungsrechte an Dritte eingeräumt wurden, verstößt gegen den "Berechtigungsvertrag" mit der GEMA.
aber der spannende Passus, um den es hier in dieser problemstellung eigentlich geht ist folgender:
"7. Erlöschen
b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich wirksam bleibt."
eine CC-lizenz kann also nicht "zurückgenommen" werden.
warum da keine "rechtssicherheit" bestehen soll, verstehe ich nicht - die lizenz ist doch eindeutig formuliert.
siehe:
"8. Sonstige Bestimmungen
1. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz."
und da dieses Nutzungsrecht [!] "zeitlich unbeschränkt" erteilt wird, bleibt das Werk unter CC.
für immer.
:)
btw. fabien: ich verstehe immer noch nicht dein bedürfnis CC-lizenzen derart schlecht zu reden. sag doch einfach: "die leute sollten vorher genau durchlesen, worauf sie sich einlassen. wenn sie das nicht tun, dürfen sie hinterher nicht heulen, weil..."
@Roland eine CC-lizenz "zurücknehmen" geht faktisch nicht - da das zeitlich unbegrenzte nutzungsrecht eingeräumt wird. dh. einmal CC, immer CC - egal ob der urheber die datei vom server nimmt oder löscht - die nutzer [also alle die das stück unter CC-lizenz heruntergeladen haben], dürfen die datei weitergeben, selbst irgendwo hochladen, verbreiten, p2p-mäßig unter die leute bringen, aufführen, im radio senden, auf parties spielen usw. - und je nach lizenz [nicht bei ND] auch remixen oder zum vertonen von videos nutzen.
nochmals meine bitte: lest die Volltexte der Lizenzen und Verträge!
zb. http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/legalcode
EXKURS:
nochwas zur sogenannten fast-food-mentalität:
das sehe ich auch als großes problem an, gerade in bezug auf urheber- und nutzungsrechte [@fabien :) ].
viele künstler und labels veröffentlichen heutzutage musik zum freien herunterladen, ohne auf irgendwelche rechte hinzuweisen.
dh. die schreiben nicht mal "all rights reserved" dazu.
zb.
http://www.hapna.com/downloads.html
oder
http://www.rubinsteiner.com/news.php
[siehe "free song of the day" weiter unten]
oder musiker bieten selbst DJ-sets / podcast zum freien download an, wo ich kaum glauben kann, dass die wirklich alle nutzungsrechte geklärt haben.
zb.
http://soundcloud.com/four-tet/much-love-to-the-plastic-people-dj-mix-december-2009
oder hier:
http://www.gillespetersonworldwide.com/2010/04/gilles-peterson-worldwide-vol-3-no-4-steve-reid-tribute-w-kieron-hebden/
und das hat noch nicht mal was mit CC zu tun.
einfach so...
das ist fast-food, bzw. leistet dieser fastfood-mentalität vorschub.
EXKURS: ende
nachtrag:
was die in CC-kreisen häufig verbreitete behauptung angeht, künstler die bei der GEMA gemeldet sind, könnten keine musik mehr unter CC veröffentlichen - da habe ich starke zweifel [ianal!].
fabien schrieb ja auch schon, dass man auch werke von der GEMA ausschließen kann.
und der "berechtigungsvertrag mit der GEMA besagt unter §5 zb. lediglich:
“Für Werke, die der Berechtigte nicht ordnungsgemäß anmeldet, verliert er gegenüber der GEMA den Anspruch auf Verrechnung bis zur ordnungsgemäßen Anmeldung.”
dh. wenn ein werk nicht gemeldet wird bei der GEMA, kann die GEMA keine gebühren dafür einziehen und der musiker kriegt folglich auch kein geld dafür - sonst nichts.
also alles halb so wild.
auch die GEMA ist nicht der institutionalisierte teufel.
:)
danke euch beiden, alles sehr erhellend. dann muss in obigen fall nur die GEMA jetzt noch davon überzeugt werden, dass die drei Stücke, für diese Verwertungsgelder wollen, CC-lizensiert waren/sind und damit auch kein Verwertungsfall eintritt.
ABER: ungeklärt ist jetzt doch noch die Frage, ob Künstler, die bereits GEMA-Mitglieder sind überhaupt noch CC-lizensieren können, oder?
gerade reingekommen, bericht bei gulli über das hier: http://board.gulli.com/thread/1587412-aus-creative-commons-wird-gema/
sorry, das war der kommentarlink, artikel: http://www.gulli.com/news/aus-creative-commons-wird-gema-2010-08-15
@Martin: Ja, du bringst meinen Einwand auf den Punkt. Die Leute sollten tatsächlich diese Texte durchlesen und verstehen.
Aus meiner Sicht hat aber die gesamte Aufmachung von CC eine genau entgegengesetzte Ausrichtung. Man braucht 3 Klicks um an die "richtigen" Texte zu kommen (über einen lächerlich schwach kontrastieren Link im zweiten Schritt).
@Roland: Doch, das sollte auch machbar sein. Einfach als CC ernennen und die GEMA informieren. CC ist ja auch in diesem Fall irreversibel. ;)
nochmals zur "Frage, ob Künstler, die bereits GEMA-Mitglieder sind überhaupt noch CC-lizensieren können?":
Jan von aerotone hat gestern auf dradio/breitband genau das gegenteil behauptet (leider):
[mp3-link] http://breitband.dradio.de/inhalt/uploads/2010/08/jan-sturm-aerotone.mp3
bzw. hier der text-beitrag: http://breitband.dradio.de/musik-inflation-durch-cc/
und ich wüßte zu gerne, wer dieses gerücht in die welt gesetzt hat...
denn schwarz auf weiß habe ich das in keinem GEMA-formular finden können, dass GEMA-gemeldete künstler nicht unter CC-lizenz veröffentlichen können.
darum: im zweifel für den angeklagten
:)
Martin ist ja auch schon drauf gestoßen: in einer der letzten Breitbandsendungen, in der es u. a. um den baldigen aerotone-restart geht, kommt so nebenher die Info, dass die GEMA ihren Mitgliedern CC-Lizensierung untersage? (vgl.: http://breitband.dradio.de/musik-inflation-durch-cc/ )Kann mir das einer irgendwie beweissicher bestätigen?
Zumindest schildert das Jan von aerotone dort ja, dass er die Erfahrung gemacht hat, dass er keine GEMA o.ä.-Künstler unter Vertrag nehmen konnte, wollte er CC-Lizensierung machen.
(Sorry Leute, ich weiß, ein bisschen missbrauche ich das hier, um anderer Leuts die Nachforschungsarbeit machen zu lassen: mir gehts aber vor allem darum, dass das mal bündig und von berufener Seite zusammengetragen wird. Danke Euch allen!)
Pingback: Creative Commons und die GEMA – oder: Kollision der Rechteeinräumung bei CC-Lizenzen - Offene Netze und Recht
Solange Du belegen kannst, dass Dein Mix entstand, BEVOR der Künstler der GEMA beigetreten ist, dürfte es ggü der GEMA kein Problem geben.
S. dazu http://www.retosphere.de/offenenetze/2010/08/16/creative-commons-und-die-gema-oder-kollision-der-rechteeinraumung-bei-cc-lizenzen/
und nächster artikel, der das hier zum anlass nimmt: http://www.retosphere.de/offenenetze/2010/08/16/creative-commons-und-die-gema-oder-kollision-der-rechteeinraumung-bei-cc-lizenzen/
Pingback: GEMA-Verwertung vs. CC-Lizenzen (Artikel auf phlow.net)
Hallo zusammen!
Ich als Betroffener, wie Roland sagt, wollte mich auch zu Wort melden. Zunächst muss ich mir den Vorwurf gefallen lassen, nicht über den GEMA-CC-Problemkomplex genau Bescheid zu wissen, obwohl ich seit ca. zwei Jahren das 'Klangboot Radio'-Podcast betreibe. Ich war bis jetzt von einer GEMA Förderung nicht direkt finanziell betroffen. In dem geschilderten Fall, hat sich der Veranstalter mittlerweile mit der GEMA nach dem langen hin und her wohl geeinigt. Dabei ist die ursprüngliche Summe auf ein Fünftel geschrumpft.
Stein des Anstoßes waren drei Musiker. Einer hat auf dem Festival gespielt, zwei andere kamen in meinem „CC-only“ DJ-Set vor. Der zuerst erwähnte Musiker spielte live und war bei der GEMA! Dies stellte sich erst später heraus. Er hat angenommen, dass wenn er den Track (Improv) nicht bei der GEMA eingereicht/gemeldet hat, so wurde GEMA somit nicht mit der Kontrolle der Nutzungsrechte beauftragt. Das war wohl falsch, denn er hat den Track nicht explizit freigestellt. Wie dies bei einem Improv-Stück geschehen kann, ist mir schleierhaft. Aber das ist ein ganz anderes Problem.
Zwei weitere Musiker aus dem DJ-Set haben, wie sich das jetzt herausstelle, ihre Tracks unter CC released teilweise schon nach dem sie einer Verwertungsgesellschaft beigetreten waren, aber halt nicht der GEMA. Eine von mir gespielte CC-Musikerin (von einem britischen Netlabel) war bei PRS. Möglicherweise sind CC und PRS Lizenzen besser vereinbar (flexibleres/konsequenteres Ausschließen/Ausklammern der CC Stücke beim Eintritt), als dies bei der GEMA der Fall ist. Es wiederholt sich dann aber in etwa das Problem, welches schon seit 2006, seit CCC/Podsafe/Alice Cooper bekannt ist, denn GEMA sieht sich als Ansprechpartner der ausländischen Verwertungsgesellschaft, aber nach dem eigenen, dem GEMA Modell (und den AGBs) mit den dazugehörigen totalen Anspruch. Teilen die ausländischen Verwertungsgesellschaften der GEMA die freigestellten CC-Tracks des Beitretenden mit? Oder wir nur der Name des Musikers weitergegeben?
Die Musikerin selbst z.B. fragte mich leicht besorgt, ob sie denn jetzt für ihre CC-Stücke keine Gebühren via PRS eintreiben lassen kann? Und ihr Netlabel (ihr Release ist online) funkte beruhigend durch: Nein, sie ist nicht bei der GEMA, „nur“ bei PRS.
Der zweite CC-Musiker, „war eine Band“ von einem bekannten deutschen Netlabel (das Label gibt es mittlerweile nicht mehr ganz, andere Releases der Band sind aber noch auf einem anderen deutschen Netlabel online) und es stellt sich heraus, dass ein Teil der Band wohl inzwischen bei der britischen VG ist.
Der Aufwand einer „Nullzeichnung“ bei der GEMA, wo zu es hier und da geraten wurde, scheint mit vertretbar, aber die Bearbeitungszeit würde jeglicher Aktualität der Podcasts zuwiderlaufen. Solange nicht bei mir persönlich ein Brief von der GEMA auf dem Tisch liegt, halte ich den Tipp von Losehand aus dem Gulli-Artikel für klar und nachvollziehbar.
http://www.gulli.com/news/aus-creative-commons-wird-gema-2010-08-15
Die Podcastfolgen vom Netz zu nehmen, möchte ich auch nicht. Als Klangboot Radio rein soundcloud basiert war und ich einige der ersten Folgen löschen musste, kamen gleich mehrere „Folgensammler“ und fragten, wo man die Ersten runterladen kann. Matthias von tonatom-Netlabel, z.B. schreibt alle Musiker regelmäßig via Tonatom-Newsletter an. Ist ein Musiker bei einer Verwertungsgesellschaft, wird sein Release konsequent vom Netz genommen. Es kam schon vor das ein Mixrelease geschnitten werden musste...
Eine GEMA/CC-Aufklärung und praktische Tipps haben, denke ich, alle nötig: Podcaster, CC-Künstler, GEMA-Künstler, Veranstalter. Ich hoffe, dass wir in dieser Diskussion noch mehr an interessanten & fachkündigen Meinungen hören werden.
Als "Mischproduzent", also Songs "all rights reserved", aber manche auch CC-lizenziert, verstehe ich das so, dass CC irreversibel ist und eine evt. GEMA-Nachforderung damit keinesfalls rechtens. Was nicht heißt, dass die GEMA nicht dennoch Forderungen stellt, wenn sie z.B. - aus welchen Gründen auch immer - nicht weiß, dass das Werk CC-lizensiert ist.
Das Problem dürfte dabei in Uninformiertheit in vielerlei Hinsicht zu suchen sein: zum einen in der, dass sich Künstler wie Werknutzer u.U. zu wenig Mühe gemacht haben, sich sowohl die Lizenzbestimmungen tatsächlich durchzulesen, als auch, sich klar zu machen, was man da bei der GEMA unterschreibt.
Ersteres halte ich für fahrlässig, denn die CC-Texte sind IMO verständlich und klar formuliert. Was man bei den GEMA-Texten leider - zumindest für mein Empfinden, als Nicht-Jurist - nicht so eindeutig sagen kann, ich jedenfalls habe das Gefühl, wenn ich diese Vertagsmonster durchlese, dass ich ohne Jurastudium nicht wirklich überreiße, was ich mit meiner Unterschrift da wirklich tue. Gerüchteweise soll es so sein, dass man diese Verträge angeblich nicht pauschal unterschreiben müsse, sondern im Einzelfall auch einzelne Klauseln umformulieren könne und einen individuellen Vertrag abschließen könne, nach dem Motto "Man kann ja über alles reden", wobei dies IMO eine Rechtssicherheit ausschlösse, wenn ich dann nicht mehr wissen könnte, mit welchen Bedingungen ich es bei seinen Werken zu tun habe, wenn ich einen GEMA-Künstler vor mir habe. Zumindest nicht, solang ich ihn nicht explizit gefragt habe. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass hier die Möglichkeiten der Variation vom "Standardvertrag" allzu groß sein können.
Durch die Natur der CC-Lizenzen, eben derer Irreversibilität, musste die GEMA natürlich, so sie Künstler aufnehmen möchte, die schon CC-Veröffentlichungen haben, hier die Möglichkeit eröffnen, (frühere) Werke auszuschließen. Keine Ahnung allerdings, wie diese aussehen, ich habe dazu nichts gefunden (habe allerdings jetzt auch nicht soo viel Suchaufwand betrieben, gebe ich zu). Mir ist allerdings überhaupt nicht bekannt, dass es möglich sein soll, auch noch als GEMA-Mitglied einzelne Werke auszuschließen bzw. unter eine andere als GEMA-Lizenz zu stellen. Zumindest nicht im Standard-Vertrag. Meines Wissens heißt GEMA-Mitgliedschaft, dass jeder Pups, den ich auf einer Bühne mache, automatisch GEMA-Material ist und eine Veranstaltung/Produkt, bei dem ich als GEMA-Mitglied mitmache, diese Veranstaltung zu einer GEMA-Pflichtigen macht (ich hörte von einem Fall, da durch das Mitjammen eines GEMA-Mitglieds eine eigentlich GEMA-freie Jam-Session-Veranstaltung GEMA-pflichtig wurde). Lasse mich da allerdings gern eines besseren belehren, denn - wie gesagt - ich blicke in diesem juristischen Dschungel dieser Verträge selbst nicht 100% durch.
Letztlich: nachträgliche Umlizensierung von CC auf GEMA dürfte nach meinem Verständnis dessen, was die CC-Lizenz vorschreibt, nicht möglich sein.
Sehe ich auch so.
In meinen Augen ist das eigentliche Problem der Künstler, der oft nicht weiss, was er will oder macht. Als Künstler muss ich mich, um meine Rechte kümmern. Das ist doof, aber sonst unterschreibt man einen Vertrag und guckt nachher doof drein. Das ist ja nicht seit dem Internet so, dass Künstler immer wieder Verträge schreiben.
Ein anderes Problem sehe ich bei den meisten Netlabels, die ihr Netlabel nicht professionell betreiben. Ein richtiges Label zu machen, ist anstrengend, man braucht einen Juristen, man muss Verträge machen und man muss seine Künstler aufklären. Viele Künstler wissen gar nicht, dass die Netlabels ein CC-draufpatschen bzw. , was das für sie bedeutet.
Noch eine Idee:
Sollen wir nicht einfach mal solche Fragen sammeln und an die GEMA schicken, um nachzufragen, als zu spekulieren?
Oh ja, lass uns da Fragen bzw Szenarien vorbereiten und die Sache ein für alle mal klären. :)
ok, ich nehme erstmal vorsichtshalber alles zurück, Reto Mantz scheint die Sache komplett geklärt zu haben...
dh. die GEMA ist offensichtlich doch der institutionalisierte Teufel.
:(
wenn nicht noch fabian erläutern kann, wie man "durchaus Werke von der GEMA ausschließen" kann?
@mo. das mit der anfrage bei der gema habe ich mir auch überlegt & sollte man machen (können wir zwei uns auch gern nochmal kurzschließen).
@alle: Bisschen dürftig finde ich aber auch, was Creative Commons Deutschland zu dem Thema auf ihren Seiten bietet, in deren FAQ gibts zwar die Frage nach GEMA und CC:
http://de.creativecommons.org/faqs/#was_muss_ich_antwort
in der davon gesprochen wird, das GEMA-Mitglieder nicht (mehr) CC lizensieren können. Trotzdem ist hier die FAQ doch kurz gehalten, wenn man sich die jetzige Diskussion ansieht und die möglichen Verwirrungen.
Ich weiß nicht, nach ein paar Jahren Öffentlichkeitsarbeit könnte da doch m. E. ein bisschen mehr "Futter" auch zu den Feinheiten stehen, wie sie hier diskutiert werden. Aber vielleicht gibt es das ja auch von denen irgendwo in elaborierterer Form?
Gut, aber man muss ja nicht nach anderen schreien, sondern kann ja auch mal selbst was tun. Also: nachfragen bei GEMA halte ich für gut und dann nochmal einen zusammenfassenden Artikel mit Einschätzungen, wie sich die Lage wohl darbietet, mit möglichen Auswirkungen für Künstler, Label, Podcaster, DJs usw.
Mir scheint das ist schonmal n guter Ansatz hier und anderswo, der gezeigt hat, dass viele (mich auf jeden Fall eingeschlossen) halt "irgendwie" agieren ohne sich wirklich ausreichend mit den rechtlichen Bedingungen / Auswirkungen befasst zu haben. Finde ich schon mal n gutes Ergebnis und stachelt mich an, da mehr nachzuforschen.
@martin: Ich habe dazu bei Indiepedia einen interessanten Text gefunden:
[quote]
Mit der GEMA lässt sich ein Vertrag abschließen, bei dem es möglich ist die verschiedenen Auswertungsrechte für mechanische Rechte, Airplay, TV, Live und Download zu selektieren bzw. auszuschliessen. Dies ist schon seit vielen Jahren möglich, aber weitestgehend unbekannt. Die GEMA erlaubt dies auch nur bei der Anmeldung mit einem Sonderschreiben des Künstlers (eine Option im Standardvertrag gibt es nicht). Auch ist der Wechsel der Modi möglich, allerdings nur nach mindestens drei Jahren Mitgliedschaft und immer nur zum 1. den kommenden Jahres, wenn man bis 31.6. im Vorjahr gekündigt, bzw. den Modus geändert hat.
Der o.g. Umstand hat dazu geführt, dass viele Künstler heute aufgrund einer offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der mechanischen Rechte, diese bei der Anmeldung raus nehmen, oder ausschliessen.
Es ist dem Künstler nicht möglich, selbst bestimmte Werke von der GEMA-Meldung auszuschließen. Dies kann dadurch umgangen werden, dass ein Künstler seine Werke nur an einen Musikverlag weiterlizensiert und selbst nicht Mitglied der GEMA ist. Dadurch sind nur beim Musikverlag gemeldete Werke GEMA-pflichtig.
Nach ausgiebiger Kritik an besonders letzerem Punkt wurde eine Übergangslösung geschaffen, die es Künstlern unter strengen Auflagen erlaubt, eigene Stücke zu Promotionszwecken auf ihrer Homepage zum Stream anzubieten. Der VUT konnte für seine Mitglieder eine erschwingliche Lösung aushandeln, nach welcher Labels für einen Pauschalvergütungssatz von derzeit 150 € im Jahr Lieder zum Stream anbieten dürfen.
[/quote]
Quelle: http://www.indiepedia.de/index.php?title=GEMA
Also konkret: Bestimmte Werke einem Verlag überlassen. So hat man selbst keinen Vertrag mit der GEMA geschlossen.
Pingback: Link: Artikel über GEMA-Verwertung vs. CC-Lizenzen - Natenom´s Blog
@fabien: eine gute idee, das mit dem outsourcing...
aber es scheint wirklich schlimmer zu sein, als befürchtet.
chit.
Ja, es ist definitv nur ein Work-Around.
wurde dieses Thema nicht auf der letztjährigen Cologne Commons im Vortrag von Volker (http://bit.ly/aH3wxL) behandelt? meine mich daran zu erinnen, dass er das Thema explizit behandelte, was mit cc-Werken vor einem GEMA-Eintritt passiert. gibts einen mitschnitt, die slides oder ein transscript ?
@matthias: Leider hatten wir letztes Jahr nicht das Geld, um die Vorträge aufzunehmen. Darum gibt es keinen Mitschnitt und auch kein Protokoll. Leider.
Zunächst mal grosses Lob für die Mühe, die sich der Autor und die Kommentatoren hier gemacht haben, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen!
Hier als kleine Ergänzung My Own Personal "Best Practice":
Kürzlich habe ich einen Film mit CC-lizensierter Musik fertiggestellt und unter CC-Lizenz auf DVD veröffentlicht. Die beitragenden Musiker sind nicht Mitglied der GEMA. Vor der Veröffentlichung der DVD habe ich eine Musikliste der enthaltenen Titel an die GEMA geschickt mit der Bitte, die GEMA-Freiheit zu bestätigen. Die Bestätigung habe ich erhalten.
Zwar bin ich kein Jurist und habe keinen Anwalt zu Rate gezogen - aber ich kann mir nicht denken, dass die GEMA die erteilte Bestätigung wieder zurückziehen kann, auch wenn die Musiker (oder einige von ihnen) zukünftig GEMA-Mitglied werden.
Auf die DVD habe ich die CC-Lizenz gedruckt und den Vermerk: "GEMA-frei". So können Künstler, die den Film remixen wollen sehen, dass ich die Rechte so gut es in meiner Macht steht, abgesichert habe.
Generell glaube ich, dass wir in einer Situation sind, wo das Verhältnis der CC-Lizenzen zur GEMA einfach noch nicht endgültig geklärt und im Fluss ist. Schliesslich geht es um handfeste Interessenskonflikte, die auf unterschiedlichen Auffassungen von der "Freiheit der Kunst" beruhen. Einige dieser Dinge sind vielleicht auch nicht einvernehmlich durch Verträge zu regeln, sondern müssen irgendwann vor Gericht ausgefochten werden.
Richtig spannend wird die Konkurenz der beiden Denkschulen wohl werden, wenn es auch im CC-Bereich tragfähige Geschäftsmodelle gibt, durch die Künstler richtig Geld verdienen können...
Genau, so sehe ich das auch. Aber es muss Druck auf die alte Behörde ausgeübt werden, damit sich endlich was bewegt.
@mo: Die GEMA ist ein wirtschaftlicher Verein, keine Behörde.
@mo & @roland & @fabien hoffentlich geht's euch mit eurer anfrage bei der GEMA nicht wie dem typen in dem rockthebiz-film [ca. ab min. 10:35], den marc im kommentar #6 verlinkt:
"Wir selbst haben Anfragen an die GEMA gestellt, wie wir damit umgehen wollen - Es gibt bisher keine Rückmeldung. [...] Wir wissen es nicht. Nicht weil wir nicht gefragt haben, sondern weil wir keine Antwort kriegen..."
Aber wenn ihr schon fragt: wie ist das, wenn eine Band unter CC-lizenz veröffentlicht, sich später trennt und eines der Bandmitglieder unterschreibt bei der GEMA, hat aber noch (mit-)urheberrechte an den CC-lizensierten Band-songs... usw.?
:)
@marc: weiss ich doch, aber sie handeln wie eine behörde: behäbig, oft uninformiert und ignorant.
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Yeah, die antworten ja doch!
Hier zunächst meine Anfrage:
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Betreff: Meldepflicht bei Creative Commons Lizenzen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin seit mehreren Jahren Musikschaffender und habe bisher meine Werke sämtlich unter einer Creative Commons Lizenz [siehe:
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/legalcode ] kostenlos veröffentlicht und erwäge derzeit einen Beitritt zur GEMA.
Aus dieser Konstellation heraus stellen sich mir einige Fragen, um deren rechtssichere Beantwortung ich Sie hiermit bitte:
1.) Genügt es, wenn ich in der Anlage zum Aufnahmeantrag alle meine unter Creative Commons Lizenz veröffentlichten Werke aufführe, um diese von der Verwertung durch die GEMA auszuschliessen, oder bedarf es weiterer Erklärungen, Bestätigungen etc. damit diese Werke nicht von Ihnen erfasst werden?
2.) Wenn ich in Zukunft trotz Mitgliedschaft in der GEMA auch weiterhin Werke unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlichen möchte, wie muß ich da vorgehen? Muß ich sämtliche Werke bei Ihnen melden, oder reicht es Ihnen nur die Werke zu melden, um deren Rechtevertretung ich Sie ersuche?
3.) Was muß ich beachten, um Dritte, denen ich ja bestimmte Nutzungsrechte durch Creative Commons Lizenzen einräume (bzw. bereits eingeräumt habe), vor Forderungen durch die GEMA abzusichern?
Ich würde mich freuen, möglichst bald von Ihnen zu hören und verbleibe mit freundlichen Grüßen, ...
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und hier die Antwort:
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten können:
Die Vergabe von Nutzungsrechten an einzelnen Werken unter einer CC-Lizenz durch einen Urheber und die gleichzeitige Wahrnehmung dieser Rechte durch die GEMA ist mit dem derzeit geltenden Wahrnehmungsmodell der GEMA nicht vereinbar.
Nach § 1 des GEMA-Berechtigungsvertrages räumt der Berechtigte der GEMA als Treuhänderin umfassende ausschließliche Nutzungsrechte an seinen bereits bestehenden und zukünftig geschaffenen Werken ein. Damit stünde eine Parallelvergabe von Rechten an diesen Werken unter einer CC-Lizenz im Widerspruch zu den Bestimmungen des Berechtigungsvertrages.
Zudem muss ausweislich § 3 Ziff. 1 a) der GEMA-Satzung der Berechtigungsvertrag enthalten, dass sämtliche dem Berechtigten gegenwärtig zustehenden und alle zuküftig entstehenden Rechte (...) übertragen werden.
Weiterhin gewährleistet das System der kollektiven Rechtewahrnehmung einen effektiven und kostengünstigen Schutz der Urheber. Dieses System würde durch die Möglichkeit zur Herausnahme von Rechten an einzelnen Werken durch den damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwand beeinträchtigt.
Schließlich würde die effektive Rechtewahrnehmung und -durchsetzung durch die Unschärfe der Begriffe "nicht-kommerzielle Nutzung" bzw. "kommerzielle Nutzung" als Abgrenzungsmerkmal zwischen unentgeltlicher CC-Lizenz und entgeltlicher "GEMA-Lizenz" erschwert. So lässt die in dem uns freundlicherweise überlassenen CC-Lizenzvertrag enthaltene Formulierung, wonach die Rechteeinräumung nur für Handlungen gelten soll, "die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind", keine klare Abgrenzung von CC-Lizenz zur kollektiven Rechtewahrnehmung durch die GEMA zu.
Wir bitten um Verständnis und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
...
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Na, weiterer Diskussionsbedarf?
:)
Hey Martin! Klasse! Ich glaube, wir sollten einen Artikel hier auf Phlow machen, um solche Fragen gemeinsam mit den Antworten zu sammeln. Dann können wir immer darauf hinweisen.
Danke @martin & friends - und gratuliere zum Ergebnis!
Gesprächsbedarf besteht nun wohl nicht mehr was die Rechtsauffassung der GEMA betrifft.
In meinen Augen besteht allerdings schon noch Diskussionsbedarf auf medienpolitischer Ebene (und diese Diskussion wird ja auch geführt):
Die Auffassung der GEMA wurzelt in einer Zeit, als es die heutigen Möglichkeiten der Publikation von audio(-visuellen) Werken noch nicht gab. Damals war diese Art der Interessensvertretung durch eine Verwertungsgesellschaft für die Urheber auch ein begrüssenswerter Fortschritt.
Heute muss man allerdings fragen ob diese Art von Exklusivvertrag den Künstler nicht pauschal von einem ganzen Entwicklungs- und Innovationsstrang ausschliesst, der für ihn in Zukunft immer wichtiger werden könnte.
Für den Künstler wird es immer wichtiger, für seine Werke im Einzelfall frei entscheiden zu können ob er das einzelne Werk in die "Nahrungskette" der GEMA einspeisen möchte oder ob er sich mit einem Werk an den collaborativen, transmedialen etc. Entwicklungen beteiligen möchte.
Dies ist für den Künstler eben nicht nur eine rechtliche sondern auch eine künstlerische Frage.
Meiner Meinung nach beschneidet die Rechtsauffassung der GEMA also den Künstler unverhältnismässig stark in seiner künstlerischen Freiheit.
Und diese Freiheit sollten wir für uns zu erhalten wissen.
Noch ein Nachtrag...
Könnte man nicht der unterzeichenden GEMA-Mitarbeiter/Mitarbeiterin einen Link zu diesem Blogpost schicken, damit sie/er auf Wunsch mitdiskutieren kann?
Das gäbe der GEMA Gelegenheit, Partizipation zu praktizieren... ;-)
@martin Frage 1 (und 3 (im Falle einer CC-Lizensierung, die vor GEMA-Beitritt besteht) wurde damit aber leider nicht beantwortet, oder?
@roland ja, ich finde's auch etwas unbefriedigend insgesamt und werde versuchen, nochmal nachzubohren.
@mo & @spoxx ideal wäre es, in eine art dialog zu kommen. keine ahnung, ob die da überhaupt lust drauf haben. aber versuchen kann man's ja mal...
:)
Sinnvoller wäre es vielleicht einen Anwalt zu fragen, von der "Gegenseite" kann man nicht erwarten richtig informiert zu werden.
Wie bereits erwähnt, sind durchaus optionale Klauseln drin, die hier nicht erwähnt werden. Wer z.b. Mitglied im VUT ist sieht einen ganz anderen Vertrag. Hinzu kommt, dass sich die GEMA schlicht nicht über geltende Vereinbarungen hinwegsetzen kann (z.B. irreversible CC Lizenzen), auch die GEMA muss sich an Gesetze richten, auf wenn es ihre Effizienz schwächt.
Im Zweifel kann man sich im übrigen sehr wohl von der EU Konkurrenz vertreten lassen, die u.U. flexibler ist.
http://metawelle.net/2007/08/24/niederlandische-verwertungsgesellschaft-startet-pilotprojekt-mit-creative-commons/
^ist das nicht was? :)
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@fabien ich komme mir auch durchaus etwas abgewimmelt vor von der GEMA, "hoher Verwaltungsaufwand" usw....
der Hinweis auf Buma/Stemra ist gut. dem muesste man mal nachgehen, bzw. das mal bis zu ende durchdenken.
und wg. "irreversibilitaet" von CC-lizenzen waere ich skeptisch. siehe 8. Sonstige Bestimmungen
"c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt."
"unwirksam" wird zb. die Bestimmung 8.a. "Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz." wenn die GEMA der "Lizenzgeber" bzw. "Rechteinhaber" ist...
:(
mehr dazu, bzw. konkreter bei Reto Mantz
http://www.retosphere.de/offenenetze/2010/08/16/creative-commons-und-die-gema-oder-kollision-der-rechteeinraumung-bei-cc-lizenzen/